AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ribeka GmbH erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber unsere AGB an. Ergänzungen oder abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch ribeka GmbH. Diese Bestimmungen haben Vorrang vor allen vom Kunden verwendeten AGB. Mündliche Abreden sind unwirksam.

2. Angebot und Vertragsschluss

An Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Alle Preisinformationen von ribeka GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Bornheim, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen innerhalb 8 Tage nach Rechnungserhalt rein netto fällig.

Leistungen für Reparaturen, Wartung, Installation sind sofort ohne Abzug fällig.

Bei Auftrags- und Individualprogrammierung sowie für Anpassungen an Standardsoftware sind 40% bei Auftragserteilung, 30 % nach Lieferung, 30% nach Abnahme durch den Kunden fällig.

Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei ribeka GmbH.

Bei Softwarepflege und –wartungsverträgen gilt, soweit nichts anderes vereinbart, ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Beginn des Vertragsjahres.

Schulung: Für Seminargebühren gilt ein Zahlungsziel von 8 Tagen.

Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erheben.

5. Schulungen

Eine Anmeldung zu einer Schulung gilt als verbindlich, sobald Sie von ribeka bestätigt ist. Die Bestätigung erfolgt im Regelfall per E-Mail. Ribeka GmbH behält sich vor, eine Schulung nicht durchzuführen, sofern die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird.

Tritt ein/e Teilnehmer/in von einer verbindlichen Anmeldung aus Gründen zurück, die nicht von ribeka zu verantworten sind, fallen folgende Stornogebühren an:

Für Schulungen bei ribeka:

Bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: keine Stornokosten

Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50 %

Bis 7 Tage vor Schulungsbeginn 70 %, danach 90%

Bei Nichterscheinen werden 100 % fällig.

Können Ersatzteilnehmer benannt werden fallen keine Stornokosten an.

Für Schulungen Inhouse beim Kunden:

Bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: keine Stornokosten

Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50 %

Danach 100 %

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

6. Auftragsprogrammierungen

Auftragsprogrammierungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines von beiden Auftragsparteien bestätigten Pflichtenheftes.

Die Gewährleistung beträgt sechs Monate nach Abnahme.

Innerhalb dieser 6 Monaten behebt ribeka GmbH die von Kunden gerügten Fehler kostenlos. Nach dieser Zeit ist Fehlerbehebung kostenpflichtig oder durch den Erwerb von Updates (bei Standardsoftware) möglich.

7. Lieferung und Versand

Alle von ribeka GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, daß ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die ribeka GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl ribeka GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird ribeka GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, daß der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen ribeka GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich ribeka GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht ribeka GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager ribeka GmbH verläßt.

8. Software

Ribeka GmbH garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von ribeka GmbH gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.

Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich ribeka GmbH vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.

Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß ribeka GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ribeka GmbH behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

Für den Verkauf von Software gelten die Lizenzvereinbahrungen der jeweiligen Programme.

9. Gewährleistung

Ribeka GmbH gewährleistet, daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde ribeka GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung ribeka GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und daß die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Ribeka GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, ribeka GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es ribeka GmbH nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

10. Abnahme von Auftragsprogrammierungen

Nach Lieferung der Software führt der Auftraggeber Testläufe durch, die geeignet sind, alle wesentlichen Funktionen gemäß Produktbeschreibung zu testen.

Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme der Software zu erklären. Der Zeitraum für die Funktionsprüfung für den Auftraggeber beträgt 30 Tage nach Lieferung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Software in allen wesentlichen Punkten die Anforderungen der Produktbeschreibung erfüllt.

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, so kann ihm der Auftragnehmer hierzu schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.

Nach der Abnahme beginnt die sechsmonatige Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit werden alle Programmfehler kostenlos behoben. Danach hat der Kunde die Möglichkeit einen Wartungsvertrag abzuschließen, bzw. die Fehler im Rahmen von Update Lieferungen zu beheben.

11. Softwarepflege und –wartungsverträge

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, werden Softwarepflege- und Wartungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsgebühr ist jährlich bis spätestens 30 Tage nach Begin des jeweiligen Vertragsjahres fällig. Auf unbestimmte Zeit geschlossenen Pflegeverträge können mit einer Frist von 3 Monate zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.

12. Eigentumsvorbehalt für Hardwarekauf

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von ribeka GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt ribeka GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und ribeka GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an ribeka GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde ribeka GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von ribeka GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, daß der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und ribeka GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde ribeka GmbH bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.

Der Kunde ist verpflichtet, ribeka GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Für den Verkauf von Software gelten die Lizenzvereinbahrungen der jeweiligen Programme.

13. Datenschutz

Der ribeka GmbH ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr wichtig und sie hält sich daher streng an die bestehenden Datenschutzvorschriften.

Sämtliche Daten der Kunden werden von der ribeka GmbH vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten geschieht ausschließlich in dem vom Kunden genehmigten Umfang und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen (vgl. Bundesdatenschutzgesetzes, Informations- und Kommunikationsdienstgesetz).

Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben.

14. Benutzerkonto (Account)

ribeka GmbH hat jederzeit das Recht, einen Benutzeraccount aus wichtigen Gründen sofort zu sperren und/oder zu löschen.

Unter den folgenden Umständen behält sich ribeka GmbH das Recht vor, den Account zu sperren und zu löschen:
– Falsche Benutzerangaben (z.B. ungültige E-Mailadresse)
– Mehrere Accounts für einen Benutzer
– Weitergabe der Benutzerdaten (durch Dritte)
– Jegliche Maßnahmen zur Störung der Webseite

Darüber hinaus ist ribeka GmbH bei Vorliegen von berechtigten Gründen (z.B. lange Inaktivität oder nicht erfolgte Aktivierung) befugt, den Benutzeraccount zu löschen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertagsgegenstand ergebenden Streitigkeiten ist Bonn, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann im Sinne des HGB handelt.

Für die gesamte Geschäftsabwicklung und Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

16. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt.

Bornheim, Juli 2013